Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein

Die Schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 14. Mai 2024 dem Entwurf der Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein– Fortschreibung 2021 zugestimmt hat.

Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans erfolgt vom 25. Juni bis 27. August 2024.

Die Bekanntmachung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens mit weiteren Informationen erscheint am 17. Juni 2024 im Amtsblatt Schleswig-Holstein.

Die Landesplanungsbehörde hatte am 11. März 2024 ihre Absicht, die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu ändern, im Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 384, bekanntgemacht. Mit der Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ soll im Plantext des Landesentwicklungsplans der Absatz 3 im Kapitel 3.6.1 geändert werden, in dem der wohnbauliche Entwicklungsrahmen geregelt ist. Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen entstehen, sollen statt zu zwei Drittel künftig nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Dies soll auch für andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche pro gelten.

Da der zu ändernde Plantext des Landesentwicklungsplans eine Anlage der „Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein –  Fortschreibung 2021“ (LEP-VO 2021) vom 25. November 2021 ist, wird im Rahmen der Teilfortschreibung diese Verordnung geändert. Im öffentlichen Beteiligungsverfahren kann daher zum Entwurf der „Landesverordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021“ Stellung genommen werden.

Der Entwurf der Landesverordnung sowie einige erläuternde Unterlagen stehen bereits jetzt im Online-Beteiligungsportal BOB.SH BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de) zur Verfügung. Die Landesplanungsbehörde wird keine Druckexemplare der Unterlagen versenden. Auf BOB.SH können Sie die Dokumente öffnen, lesen oder als PDF herunterladen und somit Ihre Stellungnahme schon vorbereiten. Die Abgabe von Stellungnahmen ist dann ab dem 25. Juni 2024 mit Beginn des Beteiligungsverfahrens möglich.

Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden. Nutzen Sie dafür möglichst die Online-Beteiligungsportal BOB.SH oder übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an landesentwicklungsplan@im.landsh.de. Auch eine Übermittlung per Post ist möglich.

Wir bitten Sie, ihre Stellungnahme nur einmal zu übermitteln, entweder über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH, per E-Mail oder per Post.

Hinweise zur Nutzung des Online-Beteiligungsportals BOB.SH

Institutionen wie Kreise, Gemeinden, Behörden oder Verbände benötigen zur Teilnahme ein Nutzerkonto im E-Government-Portal „Schleswig-Holstein-Service“. Dieses können Sie unter www.schleswig-holstein.de/registrierung

einrichten. Bitte beachten Sie, dass die Freigabe des Kontos einige Zeit in Anspruch nehmen kann und pro Institution nur ein Administrator freigegeben werden kann. Daher sollte die Stellungnahme nicht erst mit Fristablauf eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan finden Sie auf der Internetseite im Landesportal unter schleswig-holstein.de – Landesentwicklungsplan.

Datum

16. Mai 2024