E-Rechnungspflicht und Inklusion

Die E-Rechnung wird verpflichtend – und viele Architekturbüros sind nicht darauf vorbereitet. Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich bei inländischem Zahlungsverkehr elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. E-Rechnungen müssen in einem speziellen XML-Format erstellt werden – reine PDF-Dateien reichen also nicht aus.

Die kommende E-Rechnungspflicht ist im deutschen Mittelstand derzeit noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist davon auszugehen, dass auch viele Architekturbüros in Buchhaltung und Rechnungswesen noch unzureichend vorbereitet sind. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.

Die Offensive Mittelstand hat aus diesem Grund unter Mitwirkung der BAK einen One-Pager erstellt, der die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammenfasst und praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung bietet. Wir leiten Ihnen diesen hiermit weiter, in der Hoffnung, dass er Ihren Mitgliedern eine nützliche Unterstützung bietet.

Ebenso möchten wir den aktuellen One-Pager zum Thema „Menschen mit Behinderung – eine Bereicherung fürs Unternehmen“ der Offensive Mittelstand mit Ihnen teilen. Dieser macht auf das große Potenzial von Menschen mit Behinderung als Fachkräfte aufmerksam und unterstützt Unternehmen dabei, sich auf die Inklusion im Arbeitsalltag vorzubereiten.

Hintergrund: Die Offensive Mittelstand ist ein vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) initiierter Zusammenschluss von Branchenverbänden, Kammern sowie Arbeitnehmer- und -gebervereinigungen zur Unterstützung deutscher KMUs, in der die BAK mit dem Referat Wirtschaftspolitik mitwirkt. Die Initiative veröffentlicht regelmäßig Umsetzungshilfen, Checklisten und Selbstchecks zu verschiedenen Themen für kleine und mittelständische Unternehmen.

Datum

21. Mai 2024