Bundeskabinett beschließt „BauGB-Upgrade“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“

Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bundesingenieurkammer begrüßt Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesingenieurkammer (BIngK) die Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts – fordert jedoch Nachbesserungen. Sie unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Besonders positiv bewertet sie die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ in der Baunutzungsverordnung. Diese soll bestehende Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen beseitigen und so zu mehr Rechtssicherheit und einer Vereinfachung der Planungspraxis beitragen.

Kritisch sieht die BIngK jedoch die vorgesehene methodische Grundlage der Definition. Der Entwurf knüpft an die Grundfläche an, was aus Sicht der Ingenieurkammer zu neuen Auslegungsfragen führen kann – etwa bei der Einbeziehung von Balkonen, auskragenden Bauteilen oder Staffelgeschossen. Stattdessen plädiert die BIngK dafür, auf die bereits in der BauNVO definierte Geschossfläche zurückzugreifen, um eine konsistente und rechtssichere Regelung zu gewährleisten.

Positiv hervorgehoben wurde die Orientierung an der Deckenoberkante zur Bestimmung von Gebäudehöhen. Diese wird als klar und praktikabel angesehen, insbesondere da variable Bauteile wie Estrich oder Bodenbeläge nicht berücksichtigt werden sollen.Gleichzeitig fordert die Bundesingenieurkammer eine präzisere gesetzliche Klarstellung. Insbesondere sollte eindeutig geregelt werden, dass sich die Deckenoberkante auf die Rohdecke bezieht und Ausbau- sowie Belagsschichten unberücksichtigt bleiben. Dies ist notwendig, um Auslegungsspielräume zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen.

Insgesamt sieht die BIngK in der Reform einen wichtigen Schritt, hätte sich jedoch ein fachliches Nachjustierungen gewünscht, um die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.