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Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren

Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nummer 2025/36 vom 30. Januar 2025 wurde die Neufassung des Altlastenerlasses (Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren) bekanntgegeben. Der Erlass ersetzt den Altlastenerlass vom 21. Oktober 2024 (Amtsbl. Schl.-H. Nr. 2024/40), mit dem die Verwaltungsvorschrift u. a. an die neue Landesbauordnung angeglichen wurde.

Datum

06. Februar 2025