Das Statistische Bundesamt hat die Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden für das IV. Quartal 2024 veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage kann die Indexzahl berechnet werden, mit der die Richtwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt der Anlage 2 der Baugebührenverordnung (BauGebVO) künftig zu vervielfältigen sind (§ 2 Absatz 1 Satz 3 BauGebVO).
Danach steigt die Indexzahl um 3 % und beträgt ab dem 1. September 2025 1,852 (derzeit 1,800). Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 5 BauGebVO erfolgt dazu und zu den sich daraus ergebenden Richtwerten eine Bekanntmachung im Amtsblatt, die ich Ihnen hiermit vorab zur Kenntnis gebe (Anlage).
Der Stundensatz für die Prüfingenieure und die Prüfingenieurinnen für Standsicherheit und für Brandschutz beträgt unverändert 129,36 Euro (§ 38 Absatz 1 Satz 3 der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen).
Datum
25. März 2025