Am 31. Juli 2025 ist die Landesverordnung zur Änderung der Baugebührenverordnung und der Bauvorlagenverordnung vom 8. Juli 2025 verkündet worden (GVOBl. Schl.-H. Nr. 2025/109).
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holsteindazu folgende Hinweise:
In der Baugebührenverordnung (BauGebVO) wird im Hinblick auf Nachbarwidersprüche klargestellt, dass die Höhe der Widerspruchgebühr die Höhe der Ausgangsgebühr nicht überschreiten darf. Auch wird die Richtwerttabelle zur Errechnung der anrechenbaren Bauwerte sowie die besonderen Richtwerte nach § 2 Absatz 3 Satz 1 BauGebVO zum 1. September 2024 (gesetzliches Datum der jährlichen Fortschreibung der Richtwerte) von dem Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2024 umgestellt. Eine Änderung der Höhe der Richtwerte ist mit der Umstellung des Basisjahres nicht verbunden. In der Bauvorlagenverordnung werden Anforderung an die elektronische Einreichung von Bauvorlagen bestimmt und verfahrensfreie Gebäude von dem Kriterienkatalog ausgenommen, sodass eine bauaufsichtliche Prüfung des Nachweises der Standsicherheit insoweit nicht mehr erforderlich ist.
Datum
31.07.2025

