Eintragungssystematik

Hier finden Sie eine Übersicht über die grundsätzliche Eintragungssystematik und die häufigsten Fragen zu Eintragungen in die bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein geführten Listen und Verzeichnisse.

Liste/ Verzeichnis der…BeschäftigungsartFühren der geschützten BerufsbezeichnungKammermitgliedschaftAntragsgebührJahresbeitrag
freischaffende Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplanerselbstständig tätigJaJa, Pflichtmitgliedschaft345 EURindividuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplanerangestellt/ beamtet tätigJaNein, diese Personen sind sogenannte Listenzugehörige, die freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich.345 EURfür Listenzugehörige und freiwillige Mitglieder ohne Nebentätigkeit 130 EUR,
260 EUR mit Nebentätigkeit
Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplanerbaugewerblich tätigJaNein, die freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich.345 EURfür Listenzugehörige 130 EUR

bei freiwilliger Mitgliedschaft individuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
Beratende Ingenieureselbstständig tätigJaJa, Pflichtmitgliedschaft345 EURindividuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
bauvorlageberechtigte Ingenieureangestellt/ beamtet tätigNeinNein, diese Personen sind sogenannte Listenzugehörige, die freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich.345 EURfür Listenzugehörige und freiwillige Mitglieder ohne Nebentätigkeit 130 EUR,
260 EUR mit Nebentätigkeit
bauvorlageberechtigte Ingenieureselbstständig/ baugewerblich tätignur selbstständig tätige Personen bei gleichzeitiger Eintragung in die Liste der Beratenden IngenieureNein, diese Personen sind sogenannte Listenzugehörige (baugewerblich Tätige), die freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich.

Ja, Pflichtmitgliedschaft bei selbstständig tätigen Personen.
345 EURfür Listenzugehörige (baugewerblich Tätige) 130 EUR

bei freiwilliger Mitgliedschaft oder Pflichtmitgliedschaft individuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
Prüfbefreite, von den bautechnischen Nachweisen befreite Personen selbstständig/ angestellt/ beamtet/ baugewerblich tätig–/–Nein, diese Personen sind sogenannte Listenzugehörige, die freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich.

Ja, Pflichtmitgliedschaft bei selbstständig tätigen Personen.
403 EURfür Listenzugehörige und freiwillige Mitglieder ohne Nebentätigkeit 130 EUR,
260 EUR mit Nebentätigkeit

bei Pflichtmitgliedschaft individuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
freiwillige Mitglieder ohne Listenzugehörigkeitangestellt/ beamtet/ baugewerblich tätige IngenieureNeinJa, freiwillige Mitgliedschaft!345 EUR130 EUR ohne Nebentätigkeit
260 EUR mit Nebentätigkeit
außerordentliche freiwillige Mitgliederselbstständig/ angestellt/ beamtet/ baugewerblich tätigNeinJa, freiwillige Mitgliedschaft!115 EURfür angestellt oder beamtet Tätige 130 EUR ohne Nebentätigkeit, 260 EUR mit Nebentätigkeit

bei selbstständig und baugewerblich Tätigen individuelle Berechnung nach Jahreslohnsumme:
260 EUR bis 1.035 EUR
Verzeichnis der auswärtigen Ingenieure (auswärtige bauvorlageberechtigte und auswärtige Beratende Ingenieure)selbstständig/ angestellt/ beamtet/ baugewerblich tätignur bei Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden IngenieureNein345 EUR130 EUR
Verzeichnis der auswärtigen Architektenselbstständig/ angestellt/ beamtet/ baugewerblich tätigJaNein345 EUR130 EUR
Liste der Partnerschafts­gesellschaften

Liste der Kapital­gesellschaften (GmbH)
–/–Nach Eintragung in die Liste ist die Führung der geschützten Berufsbezeichnungen im Namen der Gesellschaft möglich–/–345 EUR–/–