Allgemeine Informationen + gesetzliche Bestimmungen
Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt.
Hier finden Sie die Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013
Fassung vom 31. Januar 2013
Herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Seit 18.04.2016 ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Lieferleistungen (VOL) werden zusammengefasst und durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, lediglich die VOB (A) bleibt nach der Modernisierung erhalten. Die VgV gilt für Vergaben über dem Schwellenwert von 209.000 Euro und bringt viele Neuerungen. Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem festgelegt ist, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden.
Bundesgesetzblatt Ausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624