Allgemeine Informationen + gesetzliche Bestimmungen
Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013
Seit 18.04.2016 ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Lieferleistungen (VOL) werden zusammengefasst und durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, lediglich die VOB (A) bleibt nach der Modernisierung erhalten. Die VgV gilt für Vergaben über dem Schwellenwert von 209.000 Euro und bringt viele Neuerungen.
Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem festgelegt ist, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden.
Bundesgesetzblatt Ausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624