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		<title>AIK SH News</title>
		<link>http://www.aik-sh.de/</link>
		<description>Neueste Nachrichten von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein</description>
		<language>en</language>
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			<title>AIK SH News</title>
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			<description>Neueste Nachrichten von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein</description>
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		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Tue, 09 Mar 2010 16:35:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sucht zum 01. Oktober 2010/01. Januar 2011 einen neuen Geschäftsführer/eine neue Geschäftsführerin. </title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/die-architekten-und-ingenieurkammer-schleswig-holstein-sucht-zum-01-oktober-201001-januar-2011-e.html</link>
			<description>Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sucht zum 01. Oktober 2010/01. Januar 2011...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sucht zum 01. Oktober 2010/01. Januar 2011 einen neuen Geschäftsführer/eine neue Geschäftsführerin. Weiteres entnehmen Sie bitte der <a href="fileadmin/media/documents/Muster_Anzeige_fuer_shz.pdf" >Stellenanzeige</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			<category>Für Bauherren</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 16:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue LBO Schleswig-Holstein - Erläuterungen zum Kriterienkatalog</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/neue-lbo-schleswig-holstein-kriterienkatalog.html</link>
			<description>Im Land Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung zum 01.05.2009 die neue Landesbauordnung (LBO)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Land Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung zum 01.05.2009 die neue Landesbauordnung (LBO) eingeführt.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Landesbauordnung wurden u. a. zusätzlich neu eingeführt:</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Landesverordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO)</p>
<p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;einheitliche Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren</p>
<p>Völlig neu ist der Prüfsachverständige für den baulichen Brandschutz, der ab der Gebäudeklasse 4 tätig werden muss. Dieser Prüfsachverständige wird anders als der Prüfingenieur für Baustatik privatrechtlich durch den Bauherrn beauftragt.</p>
<p>Grundlegend geändert ist die Prüfbefreiung von den bautechnischen Nachweisen wie Schallschutz, Wärmeschutz und Standsicherheitsnachweisen einschließlich der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile.</p>
<p>Wenn die bautechnischen Nachweise zum Wärmeschutz und zum Schallschutz von einer Person aufgestellt sind, die in die Liste nach § 15 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes eingetragen sind (also prüfbefreit), werden diese Nachweise nicht mehr geprüft. Dies gilt für Bauwerke der Gebäudeklassen 1 bis 5.</p>
<p>Die <strong>Prüfbefreiung</strong> von der hoheitlichen Prüfung der Standsicherheitsnachweise <strong>bei Bauwerken der Gebäudeklassen 1 bis 3</strong> ist nicht mehr abhängig von der Kubatur bzw. der Nutzung des Gebäudes, sondern nur noch vom Schwierigkeitsgrad des Tragwerkes. Voraussetzung ist auch hier, dass die Person, die die Nachweise aufgestellt hat, in die oben erwähnte Liste eingetragen ist.</p>
<p>Der Schwierigkeitsgrad des Tragwerkes wird über den <strong>Kriterienkatalog </strong>(Anlage zum Bauantrag) durch den gelisteten Tragwerksplaner selbst ermittelt. Es gibt acht Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, damit das Bauwerk nicht hoheitlich geprüft werden muss.</p>
<p>Da das zuständige Innenministerium&nbsp; bisher keine eigenen Erläuterungen zu dem Kriterienkatalog veröffentlicht hat, sah sich die AIK-SH veranlasst, zusammen mit dem VPI-SH dazu eine Fortbildungsveranstaltung durchzuführen.</p>
<p>Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden <a href="fuer-kammermitglieder/recht/landesrecht/landesbauordnung-lbo/neue-lbo-kriterienkatalog.html" >Erläuterungen zu dem Kriterienkatalog</a> vorgestellt und diskutiert. Alle vorgestellten Erläuterungen basieren auf in anderen Bundesländern offiziell eingeführten Veröffentlichungen.</p>
<p>Diese Erläuterungen sind auf den Homepages der AIK-SH sowie bei dem VPI-SH abrufbar.</p>
<p>In der Veranstaltung referierte der ehemalige Präsident der Ingenieurkammer Bremen, Herr Dipl. Ing. Karsten Zill, über die Erfahrungen mit dem Umgang des Kriterienkataloges (Bremen war eines der ersten Bundesländer, das einen Kriterienkatalog eingeführt hatte).</p>
<p>Nach anfänglichen Schwierigkeiten und Verunsicherungen im Umgang mit dem Katalog auf Seiten der Tragwerksplaner hat sich der Kriterienkatalog inzwischen bewährt.</p>
<p>Herr Zill wies darauf hin, dass, ausgelöst durch die Sachversicherer, Nachprüfungen durch die Ing.-Kammer Bremen zur korrekten Anwendung durchgeführt wurden und dabei anfänglich eine sehr hohe Fehlerquote festgestellt wurde. Denjenigen Tragwerksplanern, die den Schwierigkeitsgrad ihres zu beurteilenden Bauwerkes offensichtlich falsch eingestuft hatten, wurde der Versicherungsschutz für das Gebäude entzogen.</p>
<p>Ein Vertreter der Sachversicherer, Versicherungsbetriebswirt Dyckerhoff, drückte in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über einen fahrlässigen Umgang mit dem Katalog aus.</p>
<p>Zur Vermeidung von Haftungsausschlüssen bat er die Teilnehmer um einen sorgsamen Umgang mit dem neuen Katalog. Er riet weiterhin den Planern, durch sorgsame Planung Fehler und damit Schadensersatzansprüche zu vermeiden und grundsätzlich höhere Deckungssummen bei gleichzeitiger Anhebung der Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Versicherungssummen von 500.000,-€ sind häufig nicht ausreichend.</p>
<p>Zur Vervollständigung noch ein Hinweis zu den Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. Diese sind auch in Zukunft ohne Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad prüfbefreit, soweit der Tragwerksplaner in die Liste bei der AIK-SH eingetragen ist.</p>
<p>Zum Abschluss kann von einer wichtigen Änderung der BauVorlVO berichtet werden, wonach jetzt die sogenannte „Hausakte“ verbindlich eingeführt worden ist. Nach § 16 sind alle Bauvorlagen etc. vom Bauherrn und seinen Rechtsnachfolgern bis zum Abriss des Bauwerkes aufzubewahren.</p>
<p>Harald-Peter Hartmann<br />Erster Vizepräsident AIK-SH</p>
<p>(Bei Rückfragen wenden sich Kammermitglieder direkt an Herrn Hartmann)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 16:33:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsbekanntmachung</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/wettbewerbsbekanntmachung.html</link>
			<description>Begrenzt offener Ideenwettbewerb für den Bereich „ZOB - Kiel / Zentraler Omnibusbahnhof mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begrenzt offener Ideenwettbewerb für den Bereich „ZOB - Kiel / Zentraler Omnibusbahnhof mit ZOB-Parkhaus und ergänzenden innerstädtischen Nutzungen</strong></p>
<p>-&nbsp;Kurzfassung -</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">&nbsp;</p>
<h2 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Ausloberin</h2>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Landeshauptstadt Kiel – Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt – </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Stadtplanungsamt, Fleethörn 9 – 17 / Rathaus, 24103 Kiel</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Wettbewerbsaufgabe</h2>
<p class="MsoNormal" style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Im Zuge der angestrebten Aufwertung der Innenstadt beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel, kurzfristig städtebauliche Zielvorstellungen für den ZOB-Bereich durch einen Ideenwettbewerb erarbeiten zu lassen. Im Wettbewerbsbereich ist neben einem neu zu entwerfenden fahrgastfreundlichen Omnisbusbahnhof, ein ZOB-Parkhaus mit ca. 800 Parkplätzen zu realisieren. Ergänzend sollen innerstädtische Nutzungen auf dem Areal geplant werden.&nbsp; Unter anderem wäre ein Conference-Center (Tagungskapazitäten von bis zu 800 Personen) denkbar.</p>
<p class="MsoNormal" style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Die im Wettbewerbsverfahren gewonnenen Planungsvorstellungen sollen als Grundlage der weiteren Projektvorbereitungen und zur späteren Hochbaurealisierung herangezogen werden. Ziel der Ideenfindung in dieser ersten Phase ist, für das Gesamtprojekt zunächst eine hohe gestalterische Qualität für die weitere Durchführung ggf. auch in Teilabschnitten zu erhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Wettbewerbsart und Zulassungsbereich </h3>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Begrenzt offener Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- Auswahlverfahren gemäß RPW 2008 – Richtlinien für Planungswettbewerbe. </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Zulassungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Teilnehmer /-innen</h2>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Zwingend vorgeschrieben sind Arbeitsgemeinschaften von Architekten- bzw. Stadtplanern mit ausgewiesenen Verkehrsplanern – Schwerpunkt des Wettbewerbs sind stadtplanerische und verkehrsorganisatorische Belange (ZOB- u. ZOB-Parkhauserschließung); die Federführung ist folglich bei den jeweiligen Architekten oder Stadtplanern anzusiedeln. </p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Die Gesamtzahl der Teilnehmer /-innen wird auf acht Arbeitsgemeinschaften beschränkt – davon werden drei gesetzte Teilnehmer-AG zur Teilnahme eingeladen.</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Es werden Teilnehmer /-innen gesucht, die&nbsp; Erfahrungen in der städtebaulich bzw. projektvorbereitenden Planung mit innerstädtischen vergleichbaren Projekten haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bewerbungsunterlagen</strong></p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Informationen zu den für das Auswahlverfahren erforderlichen Unterlagen bzw. zur Auslobung sind unter www.kiel.de unter Ausschreibung, Beschaffung oder www.kiel.de unter Bauen &amp; Wohnen – <strong>Ideenwettbewerb ZOB-Bereich in Kiel</strong> – (Kurzfassung) abrufbar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Termine:</strong></p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Beginn des Bewerbungsverfahrens – Auswahlverfahren -&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;05.03.2010 </p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Abgabetermin zu den Bewerbungsunterlagen – 11 Uhr -&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 08.04.2010</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Unterrichtung der Wettbewerbsteilnehmer und Unterlagenversand&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;16.04. bzw. 26.04.2010</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Rückfragen-Kolloquium&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 12.05.2010</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Abgabe der Wettbewerbsarbeiten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 17.06.2010</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 22.06. bis&nbsp;&nbsp; 12.07.2010</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Preisgerichtssitzung (voraussichtlich)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;23.07.2010</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoBodyText" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">- Stadtplanungsamt / Stand 03.03.2010 -&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 12:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Tagesseminar zum Thema: Wirtschaftliche und praktische Anwendungen von Holzpelletheizungen und Solarthermie&quot;</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/tagesseminar-zum-thema-wirtschaftliche-und-praktische-anwendungen-von-holzpelletheizungen-und-solar.html</link>
			<description>EWS GmbH &amp; Co. KG, Handewitt, führt am 19. März 2010 auf der Messe new energy Husum ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>EWS GmbH &amp; Co. KG, Handewitt, führt am 19. März 2010 auf der Messe new energy Husum ein Tagesseminar durch zum Thema &quot;Wirtschaftliche und praktische Anwendungen von Holzpelletheizungen und Solarthermie - Technische, wirtschaftliche und formale Planungsgrundlagen für den erfolgreichen Einsatz insbesondere von Holzpelletheizungen und Solarwärme in Neubau und Gebäudebestand&quot;.</p>
<p>In der Anlage finden Sie das <a href="fileadmin/media/documents/02_Agenda_Anmeldebogen_Tagesseminar_new_energy_2010.pdf" >Anmeldeformular</a>.<br />Weitere Informationen erhalten Sie in anliegender <a href="fileadmin/media/documents/01_Einladung_Tagesseminar_new_energy_2010.pdf" >Einladung</a>.</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 15:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neues Heft in der Schriftenreihe des AHO erschienen:</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/neues-heft-in-der-schriftenreihe-des-aho-erschienen-1.html</link>
			<description>2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage Heft Nr. 17
Stand: Juni...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage Heft Nr. 17</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Stand: Juni 2006&nbsp;</p>
<p>„Leistungsbild und Honorierung<br />Leistungen für Brandschutz“&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Brandschutz“<br /><br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Die Veröffentlichungen sind nur schriftlich zu beziehen beim AHO unter der Fax-Nr. 030-326078-71 oder unter <a href="http://www.aho.de/schriftenreihe" target="_blank" >www.aho.de/schriftenreihe</a>.</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sonderdruck der neuen HOAI</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/sonderdruck-der-neuen-hoai.html</link>
			<description>Die HOAI 2009 ist am 18.08.2009, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Die HOAI 2009 ist am 18.08.2009, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung wurde ein Sonderdruck der HOAI 2009 aufgelegt. Dieser Sonderdruck wurde allen Mitglieder unserer Kammer kostenlos zur Verfügung gestellt! Weitere Exemplare können in der Geschäftsstelle (Tel. 0431-5706524 oder Mail sprung@aik-sh.de) zum Preis von Euro 7,50 (incl. Versand) angefordert werden.</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„Typische Baumängel“</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/typische-baumaengel.html</link>
			<description>Der Verlag C.H.Beck und die Autoren Ganten/Kindereit wollen mit dem Buch „Typische Baumängel“ eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Der Verlag C.H.Beck und die Autoren Ganten/Kindereit wollen mit dem Buch „Typische Baumängel“ eine Lücke schließen, die in der Baupraxis immer wieder hervortritt. Es geht darum, die rechtlichen und technischen Kenntnisse zu den praktisch wichtigen Baumängelbereichen so zusammenzuführen, dass die „technischen Praktiker“ nicht mehr an rechtlichen Kategorien scheitern und die „rechtlichen Praktiker“ nicht mehr am Verständnis technischer Zusammenhänge verzweifeln. Bei der Komplexität von Streitigkeiten über Baumängel sind technische und rechtliche Fragestellungen z. T. schwer trennbar miteinander verbunden. Deshalb besteht ein Bedürfnis, den Blick für eine Gesamtschau zu öffnen, die Juristen wie Technikern den Zugang zur Materie erleichtert. Diesen Versuch unternimmt das vorliegende Buch. Es will damit für Rechtsstreitigkeiten Richtern, Anwälten und Bausachverständigen, aber auch allgemein Architekten, Bauingenieuren und Unternehmern der Bauwirtschaft helfen, sich in den häufigen Fällen von Baumängeln leichter zurechtzufinden.</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Der von unserem Kammermitglied Beratender Ingenieur Carsten Ruhe verfasste Abschnitt M im Teil 2 des Buches über Schallschutzmängel gliedert sich wie folgt:<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">1. Darstellung des Mangelbereiches<br />a) Begriffe<br />b) technische Merkmale/technisches Grundwissen<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">2. Regelwerke<br />a) Gesetze, Verordnungen, Normen<br />b) sonstige Regelwerke<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">3. Häufige Planungsfehler<br />a) Festlegen der Anforderungen<br />b) Baustoffwahl<br />c) zu geringe Materialdicke<br />d) Trennfugen<br />e) Dämmschichten<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">4. Häufige Ausführungsfehler<br />a) Baustoffe<br />b) Schallbrücken in der Haustrennfuge<br />c) Schallbrücken bei schwimmenden Estrichen<br />d) Luftschall-Brücken</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">5. Häufige Überwachungsfehler<br />a) nicht beauftrage Überwachung<br />b) zu geringe Schallschutzkenntnisse<br />c) spezielle Problembereiche, die überwacht werden sollten<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">6. Häufige Mangelfolgen<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">7. Instandsetzungsmaßnahmen<br />a) Schallbrücken bei Estrichen<br />b) Schallbrücken an Treppenläufen<br />c) Schallbrücken in Haustrennfugen<br />d) Schallbrücken an Sanitärinstallationen<br />e) Schallbrücken für Luftschall<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Das Buch ist erhältlich über Ihren Buchhänder, über beck-shop.de oder beim Verlag C.H. Beck, München, Fax 089/38189-402, ISBN 978-3-406-58152-6, zum Preis von Euro 35,--.</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>10 Thesen zur Weiterentwicklung von Sportanlagen</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/10-thesen-zur-weiterentwicklung-von-sportanlagen.html</link>
			<description>Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft macht darauf aufmerksam, dass das Forschungsvorhaben...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft macht darauf aufmerksam, dass das Forschungsvorhaben „Grundlagen zur Weiterentwicklung von Sportanlagen“ abgeschlossen ist und ein Abschlussbericht hierzu unter gleichem Titel publiziert vorliegt:<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Wetterich, Jörg; Eckl, Stefan; Schabert, Wolfgang</p>
<p>Grundlagen zur Weiterentwicklung von Sportanlagen&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Bonn 2009; 978-3-86884-505-1; 310+16 Seiten, € 28,90</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Bezug: Sportverlag Strauss<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Interessierte Kammermitglieder können weitere Informationen abrufen unter <a href="http://www.bisp.de/cln_099/nn_16030/SharedDocs/Downloads/Publikationen/sonstige__Publikationen__Ratgeber/Zehn__Thesen__Sportanlagen.html?__nnn=true." target="_blank" >www.bisp.de/cln_099/nn_16030/SharedDocs/Downloads/Publikationen/sonstige__Publikationen__Ratgeber/Zehn__Thesen__Sportanlagen.html?__nnn=true.</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:16:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesregierung startet Mikrokreditfonds</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/bundesregierung-startet-mikrokreditfonds.html</link>
			<description>Dieses neue Instrument soll den Zugang zu Krediten erleichtern. Bis zu 20.000 Euro sollen Betriebe...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses neue Instrument soll den Zugang zu Krediten erleichtern. Bis zu 20.000 Euro sollen Betriebe von geringer Größe, Selbständige auch in den Freien Berufen oder Existenzgründer demnächst aus dem &quot;Mikrokreditfonds Deutschland&quot; erhalten können. Damit wird eine Argumentationslinie auch des BFB aufgegriffen, bei der Kreditvergabe auch die Systematik von Mikrofinanzierern aufzugreifen, die ohne die klassischen Sicherheiten, wie sie üblicherweise von Banken verlangt werden, verfahren und auch sogenannte soft skills heranziehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mehr unter: <a href="http://www.bmas.de/portal/41766/2010__01__27__mikrokredit.html" target="_blank" >www.bmas.de/portal/41766/2010__01__27__mikrokredit.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kammerbeiträge / Mahngebühren</title>
			<link>http://www.aik-sh.de/news/article/kammerbeitraege-mahngebuehren.html</link>
			<description>Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 22. Januar 2010 zu den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 22. Januar 2010 zu den Kammerbeiträgen und den durch die Kammer im Säumnisfall zu erhebenden Mahngebühren eine Grundsatzentscheidung getroffen.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt 35.4pt">„...</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt 35.4pt">Auch in Hinblick auf die Angemessenheit der Höhe der Mahngebühren konnte das Gericht nicht erkennen, dass der Kläger hier übermäßig hoch belastet wäre. Säumniszuschläge dieser Größenordnung seien - so das Gericht - auch bei anderen Kammern durchaus üblich.</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt 35.4pt">Als Maßstab für die Gebührenhöhe könne das Verwaltungskostengesetz herangezogen werden. Hierbei sei zwar festzustellen, dass die Säumniszuschläge der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vorliegend höher ausfallen würden, es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht derartigen Zuschlägen auch eine sogenannte „Warnfunktion“ zukommen lässt, die eine höhere Gebühr rechtfertigt.<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt 35.4pt">Der Kammerbeitrag ist für die Existenz der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein von elementarer Bedeutung. Es geht hier nicht um eine beliebige Forderung, die zweimal angemahnt wird, sondern um einen Betrag, den die Kammer dringend benötigt, um die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Es wäre für die Kammer nicht tragbar, wenn eine größere Zahl von Kammermitgliedern eine dem Kläger vergleichbare Zahlungsmoral ausweisen würden. Die Kammermitglieder müssen zu einer fristgemäßen Zahlung des Kammerbeitrages angehalten werden. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht auch in der Vergangenheit keinen Anlass gesehen, diese Mahngebühren in Frage zu stellen. Insoweit ist auf die Entscheidung vom 10.02.2004 (Az.: 2 A 62/03 VG Schleswig, 2. Kammer) zu verweisen, in der der Anfall genau dieser Mahngebühren explizit aufgeführt wurde, ohne dass das Gericht oder der Kläger die Höhe problematisiert hätten.“<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Diese begrüßenswerte Entscheidung ist für die Arbeitsfähigkeit der Kammer von existenzieller Bedeutung. Das Gericht hat dieses erkannt und entsprechend gewürdigt.<br />&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">Dr. Klaus&nbsp;Alberts</p>]]></content:encoded>
			<category>Für Kammermitglieder</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 10:08:00 +0100</pubDate>
			
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