Orientierungshilfen

Musterarchitektenverträge

  • Architektenvertrag für Gebäude
    neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau)
    neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Architekten-Vorplanungsvertrag
    (Neubau-mit vorhandener Bausubstanz)
  • Architekten-Vorplanungsvertrag
    (Umbau/Modernisierung)
  • Innenarchitektenvertrag 
    neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Freianlagenvertrag 
    neu ab 01-2021 – mit und ohne Zielfindungsphase
  • Vertrag für Landschaftsplanerische Leistungen – Grünordnungsplan –
  • Stadtplanervertrag – Bebauungsplan
    ab 01-2021 – ohne Zielfindungsphase

Hinweis: Nachfolgende Anlagen sind Bestandteile der jeweiligen Orientierungshilfe und werden automatisch mit übersandt.

  • Anlagen Architektur
    (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsverein­barung, Abnahmeprotokoll)
  • Anlagen Innenarchitektur
    (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinba­rung, Abnahmeprotokoll)
  • Anlagen Landschaftsarchitektur
    (Vereinbarung mitzuverarbeitende Bausubstanz, Ergänzungsvereinbarung, Abnahmeprotokoll)

Musteringenieurverträge

Musteringenieurverträge können kostenlos bei der Bayerischen Ingenieurkammer am Bau unter folgendem Link abgerufen werden.

Weitere Orientierungshilfen

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsgemeinschaftsvertrag
  • Bautagebuch
  • Muster zur Umsetzung des Gesetzes der Verbraucherrechterichtlinie
  • Rahmenvertrag zur Freien Mitarbeit
  • GbR-Gesellschaftsvertrag
  • Vertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mit Anschreiben)
  • Vorsorge für den Todesfall
  • Auslobungsmuster für Wettbewerbe
  • Praxishinweis „Verbraucherverträge“
  • Praxishinweis „Abnahme von Architektenleistungen“
  • Praxishinweis „Neues Architektenvertragsrecht“
  • Praxishinweis „HOAI 2021“

Ihre Ansprechpartner/innen

Frau Kerstin Sprung
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Kammermitglieder können die Orientierungshilfen, Praxishinweise bzw. Musterverträge, mit Ausnahme der Musteringenieurverträge, bei Frau Sprung in der Geschäftsstelle anfordern. Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail oder per Post zu.