„Aufwandsentschädigung für Preisrichter und Vergütung der Sachverständigen und Vorprüfer bei Architekten- und Ingenieur-Planungswettbewerben“

Kompetente Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein leisten er­heb­liche Beiträge für ein qualitativ hoch stehendes Wettbewerbswesen in unserem Lande. Sie sind allen Auslobern, gleich, ob öffentlichen oder privaten, eine wertvolle Hilfe bei Vorbereitun­gen und Entscheidungen zu anstehenden bedeutenden Bauaufgaben.

 

Solche Dienstleistungen müssen, und dieses ist allgemein anerkannt und nicht in Rede, ange­messen honoriert werden. Qualifizierte Freiberufler setzen bei den geschilderten Aufgaben er­hebliche Zeit ein, tun dies aber auch gern im Interesse der Sache.

 

Der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat vor Jahren die Richtlinie erlassen. Es war nunmehr aufgrund gestiegener Gemeinkosten eine leichte Anhe­bung der Sätze erforder­lich. Mit einer Anhebung um zehn Prozent folgt sie der Systematik der 2009 novellierten HOAI.

 

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 01. März 2010 nunmehr folgende künftige Vergütungs­sätze als Empfehlung für Auslober beschlossen. Es soll im Regelfall nach diesen Sätzen ver­fah­ren werden. Für den Fall, dass, insbesondere öffentliche, Auslober sich begründet in Ein­zelfäl­len nicht in der Lage sehen, diese angemessenen Sätze zu zahlen, kann mit der Ge­schäftslei­tung der Kammer über eine, natürlich auch in Relation stehende, andere Vergütung gesprochen werden.

 

Die genannten Sätze jedoch stellen, wie ausgeführt, den Regelfall dar. Die neuen Sätze stel­len immer noch, soweit es die finanzielle Seite der zu lösenden bedeutenden Bauaufgaben angeht, eine eigentlich zu vernachlässigende Größe dar; auf der anderen Seite aber sind diese Sätze auch erforderlich, um die Qualität der Arbeit der im Wettbewerbswesen tätigen Ehrenamtler zu gewährleisten.

 

1.       Preisrichter

1.1       Preisrichtervorbereitung (einschl. ggf. Preisrichtervorbesprechung)

275,-- bis 687,50 Euro (bisheriger Satz: 250,-- bis 625,-- Euro)

 

1.2       Kolloquium

            82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)

 

1.3       Preisgericht

            82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)

 

1.4       Vorsitz im Preisgericht (nachfolgende Protokollkorrekturen sind damit abgegolten)

            170,50 Euro pro Stunde (155,-- Euro)

 

1.5       Pressekonferenz(en), Ausstellungseröffnung u. ä.

            82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)

 

2.       Stellvertretende Preisrichter

2.1       Preisrichtervorbereitung (einschl. ggf. Preisrichtervorbesprechung)

            275,-- bis 687,50 Euro (250,-- bis 625,-- Euro)

 

2.2     Kolloquium

            82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)

 

2.3     Preisgericht

            Bei Teilnahme am Preisgericht aufgrund einer Ladung durch den Auslober

            gilt der Stundensatz nach 1.3.

 

 

3.       Sachverständige

            Die Tätigkeit der Sachverständigen wird mit einem Stundensatz von 82,50 Euro

            (75,-- Euro) honoriert.

 

 

4.       Vorprüfer

            Die Tätigkeit der Vorprüfer und deren Mitarbeiter wird mit einem Stundensatz von

            55,-- Euro (50,-- Euro) honoriert.

 

 

5.       Fahrtzeiten

            Fahrtzeiten werden im Rahmen der Stundensatzregelung nach § 6 HOAI mit 55,-- Euro

            (50,-- Euro) pro Stunde vergütet.

 

 

6.       Mehrwertsteuer

            Den genannten Tages- bzw. Stundensätzen wird jeweils die gesetzliche Mehrwert-

            steuer hinzugerechnet.

 

 

7.       Auslagenerstattung

            Fahrtkosten und Übernachtungsgelder werden nach den für den Auslober geltenden

            Bestimmungen erstattet.

 

 

 

Kiel, den 01. März 2010