„Aufwandsentschädigung für Preisrichter und Vergütung der Sachverständigen und Vorprüfer bei Architekten- und Ingenieur-Planungswettbewerben“
Kompetente Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein leisten erhebliche Beiträge für ein qualitativ hoch stehendes Wettbewerbswesen in unserem Lande. Sie sind allen Auslobern, gleich, ob öffentlichen oder privaten, eine wertvolle Hilfe bei Vorbereitungen und Entscheidungen zu anstehenden bedeutenden Bauaufgaben.
Solche Dienstleistungen müssen, und dieses ist allgemein anerkannt und nicht in Rede, angemessen honoriert werden. Qualifizierte Freiberufler setzen bei den geschilderten Aufgaben erhebliche Zeit ein, tun dies aber auch gern im Interesse der Sache.
Der Vorstand der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat vor Jahren die Richtlinie erlassen. Es war nunmehr aufgrund gestiegener Gemeinkosten eine leichte Anhebung der Sätze erforderlich. Mit einer Anhebung um zehn Prozent folgt sie der Systematik der 2009 novellierten HOAI.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 01. März 2010 nunmehr folgende künftige Vergütungssätze als Empfehlung für Auslober beschlossen. Es soll im Regelfall nach diesen Sätzen verfahren werden. Für den Fall, dass, insbesondere öffentliche, Auslober sich begründet in Einzelfällen nicht in der Lage sehen, diese angemessenen Sätze zu zahlen, kann mit der Geschäftsleitung der Kammer über eine, natürlich auch in Relation stehende, andere Vergütung gesprochen werden.
Die genannten Sätze jedoch stellen, wie ausgeführt, den Regelfall dar. Die neuen Sätze stellen immer noch, soweit es die finanzielle Seite der zu lösenden bedeutenden Bauaufgaben angeht, eine eigentlich zu vernachlässigende Größe dar; auf der anderen Seite aber sind diese Sätze auch erforderlich, um die Qualität der Arbeit der im Wettbewerbswesen tätigen Ehrenamtler zu gewährleisten.
1. Preisrichter
1.1 Preisrichtervorbereitung (einschl. ggf. Preisrichtervorbesprechung)
275,-- bis 687,50 Euro (bisheriger Satz: 250,-- bis 625,-- Euro)
1.2 Kolloquium
82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)
1.3 Preisgericht
82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)
1.4 Vorsitz im Preisgericht (nachfolgende Protokollkorrekturen sind damit abgegolten)
170,50 Euro pro Stunde (155,-- Euro)
1.5 Pressekonferenz(en), Ausstellungseröffnung u. ä.
82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)
2. Stellvertretende Preisrichter
2.1 Preisrichtervorbereitung (einschl. ggf. Preisrichtervorbesprechung)
275,-- bis 687,50 Euro (250,-- bis 625,-- Euro)
2.2 Kolloquium
82,50 Euro pro Stunde (75,-- Euro)
2.3 Preisgericht
Bei Teilnahme am Preisgericht aufgrund einer Ladung durch den Auslober
gilt der Stundensatz nach 1.3.
3. Sachverständige
Die Tätigkeit der Sachverständigen wird mit einem Stundensatz von 82,50 Euro
(75,-- Euro) honoriert.
4. Vorprüfer
Die Tätigkeit der Vorprüfer und deren Mitarbeiter wird mit einem Stundensatz von
55,-- Euro (50,-- Euro) honoriert.
5. Fahrtzeiten
Fahrtzeiten werden im Rahmen der Stundensatzregelung nach § 6 HOAI mit 55,-- Euro
(50,-- Euro) pro Stunde vergütet.
6. Mehrwertsteuer
Den genannten Tages- bzw. Stundensätzen wird jeweils die gesetzliche Mehrwert-
steuer hinzugerechnet.
7. Auslagenerstattung
Fahrtkosten und Übernachtungsgelder werden nach den für den Auslober geltenden
Bestimmungen erstattet.
Kiel, den 01. März 2010
