Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist das zentrale ehrenamtliche Element der Kammer. Er trägt innerhalb von Kompetenzfeldern zu ihrer Entscheidungsfindung bei.
Dem Hauptausschuss gehören stets 25 Mitglieder an, die für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Dem Hauptausschuss gehören mindestens jeweils zwei Architekten (m/w), zwei Stadtplaner, zwei Innenarchitekten, zwei Landschaftsarchitekten sowie mindestens zwei Beratende Ingenieure und der Vorsitzende des Finanzausschusses an.
Der Hauptausschuss ist in folgenden Kompetenzfeldern tätig:
Aus- und Fortbildung, EDV/Neue Medien, Ingenieurwesen, Planen und Bauen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stadt- und Regionalplanung, Wettbewerbs- und Vergabewesen, Innere Ordnung/Satzungsfragen. Jedes Kompetenzfeld hat eine Sprecherin bzw. einen Sprecher. Nicht nur die Mitglieder des Hauptausschusses, sondern jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, einen Beitrag zur Arbeit des Hauptausschusses zu leisten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Hauptausschuss auch außerhalb der Kammer vorhandenen Sachverstand heranziehen. Bei übergreifenden Themen wird von den Kompetenzfeldern in vernetzter Weise diskutiert und eine Lösung erarbeitet. Organisiert wird die vielschichtige Arbeit des Hauptausschusses durch den Koordinator in Abstimmung mit der Geschäftsführung.
Der Hauptausschuss stellt eine Verbindung zwischen dem Vorstand und den Kammermitgliedern in den Regionen des Landes her und ist auch selbst in den Regionen präsent. Er berichtet in regelmäßigen Abständen dem Vorstand und der Kammerversammlung über seine Arbeit und deren Ergebnisse. Der Hauptausschuss stellt sich, seine Mitglieder und seine Arbeit unter dem Titel „Daran arbeitet der Hauptausschuss“ allen interessierten Kammermitgliedern auf der Homepage der Kammer vor.
Beginn der Wahlperiode: 1. April 2012
