Regionalentwicklung
- Richtlinien zur Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung in Schleswig-Holstein
- Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für die Förderung der Dorf- und ländliche Regionalentwicklung. Die Richtlinie regelt daher, was Gegenstand der Förderung sein kann, wer Zuwendungsempfänger ist und welche Voraussetzungen im einzelnen erfüllt sein müssen. Im weiteren werten Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sowie das Verfahren geregelt.
