Mitteilung über die Einführung neuer Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren

Das Innenministerium hat am 20. April 2009 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein seinen Erlass vom 17. April 2009 über die Einführung einheitlicher Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung 2009 bekannt gemacht.

Folgende aktuelle Vordrucke sollen Verwendung finden:

  • Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO, Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO, Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 67 LBO, Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 63 Abs. 3 Satz 2 LBO (Anlage 1)
  • Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise nach der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (Anlage 2)
  • Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage (zu § 79 Abs. 2 LBO) (Anlage 3)
  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)/Erklärung im Rahmen der Genehmigungsfreistellung (Anlage 4)
  • Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5)
  • Nachweis des Verbrennungsluftverbundes für raumluftabhängige Feuerstätten < 35 kW nach Feuerungsverordnung (Anlage 6)
  • Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen nach § 79 Abs. 3 Satz 2 LBO (Anlage 7)
  • Baubeschreibung/Antrag auf Baugenehmigung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe mit mehr als 10 m³ Behälterinhalt (Anlage 8)
  • Baugenehmigung (Anlage 9)

 

Eine CD mit dem Titel Durchführung der Landesbauordnung 2009, die alle oben genannten Vordrucke beinhaltet, kann beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, Jägersberg 17, 24103 Kiel, Telefon 0431/554857, Telefax 0431/554944 bzw. e-mail dgv-kiel@kohlhammer.de unter der Bestellnummer 01/600/9000/90 zum Preis von 69,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten bezogen werden.

 

Die Vordrucke, denen eine Adobe-Anwendung zugrunde liegt, werden aus einem Inhaltsverzeichnis heraus aufgerufen, können ohne weitere Vorkenntnisse am Bildschirm ausgefüllt werden und verfügen über zahlreiche Funktionalitäten. Beim Einsatz einer Adobe-Vollversion oder über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul können die erfassten Daten abgespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterverarbeitet werden.