Landesrecht
- Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
- Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, den Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen.
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung enthält Vorschriften für Grundstücke und deren Bebauung, für bauliche Anlagen, für die Baubeteiligten und Bauaufsichtsbehörden, für das Verwaltungsverfahren sowie für Ordnungswidrigkeiten.
- Zur neuen Landesbauordnung
- Berufshaftpflicht
- Die Verordnung regelt die Höhe der Mindestsumme der Berufshaftpflichtversicherung für Entwurfverfasser nach § 71 Abs. 3 LBO sowie für Personen nach § 73 Abs. 4 Satz 1 LBO.
- Wohnraumbürgschaftsrichtlinien (WoBüRL)
- Die Neufassung ist mit der Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes erforderlich geworden und enthält im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Schl.-H. 2004 S. 435 veröffentlicht.
- Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)
- Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO vom 3. November 2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 524, Gl.-Nr. 707-5-3)
- Richtlinie zur Modernisierung von städtischen Wohnquartieren im Rahmen des Zukunftsinvestitions- programms 2004 - ModRL (ZIP)
- Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein gibt folgenden Erlass vom 03. Februar 2004 an die Landräte und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte sowie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein bekannt. Die Kammermitglieder werden um Beachtung gebeten.
- Verordnungen zur Durchführung der LBO und Verwaltungsvorschriften
- Liste von Verordnungen und Vorschriften, die über die Internet-Adresse der Landesregierung Schleswig-Holstein aufgerufen werden können
