Landesrecht

Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, den Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen.
Landesbauordnung (LBO)
Die Landesbauordnung enthält Vorschriften für Grundstücke und deren Bebauung, für bauliche Anlagen, für die Baubeteiligten und Bauaufsichtsbehörden, für das Verwaltungsverfahren sowie für Ordnungswidrigkeiten.
Zur neuen Landesbauordnung
Berufshaftpflicht
Die Verordnung regelt die Höhe der Mindestsumme der Berufshaftpflichtversicherung für Entwurfverfasser nach § 71 Abs. 3 LBO sowie für Personen nach § 73 Abs. 4 Satz 1 LBO.
Wohnraumbürgschaftsrichtlinien (WoBüRL)
Die Neufassung ist mit der Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes erforderlich geworden und enthält im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Schl.-H. 2004 S. 435 veröffentlicht.
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)
Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO vom 3. November 2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 524, Gl.-Nr. 707-5-3)
Richtlinie zur Modernisierung von städtischen Wohnquartieren im Rahmen des Zukunftsinvestitions- programms 2004 - ModRL (ZIP)
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein gibt folgenden Erlass vom 03. Februar 2004 an die Landräte und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte sowie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein bekannt. Die Kammermitglieder werden um Beachtung gebeten.
Verordnungen zur Durchführung der LBO und Verwaltungsvorschriften
Liste von Verordnungen und Vorschriften, die über die Internet-Adresse der Landesregierung Schleswig-Holstein aufgerufen werden können