Sachverständigenwesen
- Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wird ermächtigt, kammerangehörige Architektinnen/Architekten, Innenarchitektinnen/-architekten, Landschaftsarchitektinnen/ - architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure für bestimmte Sachgebiete, welche die Landesverordnung benennt, öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
- Sachverständigenordnung
- In der Sachverständigenordnung finden sich die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung, Form- und Verfahrensregelungen, die Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und die Voraussetzungen, unter denen die öffentliche Bestellung erlischt.
- Prüfungsordnung für Sachverständige der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- In der Prüfungsordnung ist geregelt, auf welchem Gebiet Sachverständige bestellt und vereidigt werden können. Ferner sind die Antrags- und Prüfungsvoraussetzungen enthalten.
- Geschäftsordnung für den Sachverständigenprüfungsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- Diese Verordnung regelt die Konstituierung und Beschlussfähigheit des Ausschusses sowie die Aufgaben der Ausschussmitglieder während des Prüfungsverfahrens.
- Landesverordnung über die Anerkennung von Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht (SEGVO)
- Die Verordnung enthält Vorschriften zur Regelung der Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen für Erd- und Grundbau, die Voraussetzung seiner Anerkennung und der Aufhebung seiner Anerkennung, der Berufshaftpflicht und der Berufsbezeichnung.
- Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
- Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, den Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen.
