Sachverständigenwesen

Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wird ermächtigt, kammerangehörige Architektinnen/Architekten, Innenarchitektinnen/-architekten, Landschaftsarchitektinnen/ - architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure für bestimmte Sachgebiete, welche die Landesverordnung benennt, öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Sachverständigenordnung
In der Sachverständigenordnung finden sich die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung, Form- und Verfahrensregelungen, die Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und die Voraussetzungen, unter denen die öffentliche Bestellung erlischt.
Prüfungsordnung für Sachverständige der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
In der Prüfungsordnung ist geregelt, auf welchem Gebiet Sachverständige bestellt und vereidigt werden können. Ferner sind die Antrags- und Prüfungsvoraussetzungen enthalten.
Geschäftsordnung für den Sachverständigenprüfungsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Diese Verordnung regelt die Konstituierung und Beschlussfähigheit des Ausschusses sowie die Aufgaben der Ausschussmitglieder während des Prüfungsverfahrens.
Landesverordnung über die Anerkennung von Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht (SEGVO)
Die Verordnung enthält Vorschriften zur Regelung der Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen für Erd- und Grundbau, die Voraussetzung seiner Anerkennung und der Aufhebung seiner Anerkennung, der Berufshaftpflicht und der Berufsbezeichnung.
Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständigen (PPVO)
Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfämter für Baustatik, den Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Baustatik sowie der Prüfsachverständigen.