Allgemein

Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Das Gesetz nennt die Berufsaufgaben und Berufspflichten der Architektinnen/Architekten, Stadtplaner/innen und Beratenden Ingenieurinnen/Ingenieure, regelt den Schutz der Berufsbezeichnung und gibt die allgemeinen Voraussetzungen der Eintragung und Löschung wieder. Weiterhin wird die Einrichtung der Architekten- und Ingenieurkammer geregelt.
Organisationssatzung
Satzung über den Hauptausschuss
Satzung über die Wahl des Kammervorstandes und der Ausschüsse
Satzung über die Geschäftsordnung der Kammerversammlung und der Ausschüsse
Geschäftsordnung für den Hauptausschuss
Geschäftsordnung des Ehrenausschusses
Fortbildungsordnung