Allgemein
- Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
- Das Gesetz nennt die Berufsaufgaben und Berufspflichten der Architektinnen/Architekten, Stadtplaner/innen und Beratenden Ingenieurinnen/Ingenieure, regelt den Schutz der Berufsbezeichnung und gibt die allgemeinen Voraussetzungen der Eintragung und Löschung wieder. Weiterhin wird die Einrichtung der Architekten- und Ingenieurkammer geregelt.
- Organisationssatzung
- Satzung über den Hauptausschuss
- Satzung über die Wahl des Kammervorstandes und der Ausschüsse
- Satzung über die Geschäftsordnung der Kammerversammlung und der Ausschüsse
- Geschäftsordnung für den Hauptausschuss
- Geschäftsordnung des Ehrenausschusses
- Fortbildungsordnung
