Honorarrecht für Architekten
Die Architektenkammer Niedersachsen hat eine umfangreiche Handreichung zum Honorarrecht für Architekten als Hilfestellung zu ausgewählten Vergütungsfragen herausgegeben.
Andere Länderkammern, so auch die schleswig-holsteinische, haben sich diesem Unternehmen angeschlossen. Der intensive und sehr aktuelle Ratgeber ist, solange der Vorrat reicht, bei der Kammer zu einem Betrag in Höhe von Euro 5,-- incl. Versand zu beziehen. Bitte wenden Sie sich an Frau Kerstin Sprung, Tel. 0431-57065-24, E-Mail: sprung@aik-sh.de.
