Qualifizierte Expertenliste für Bundesförderprogramme
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat registrierte Personen mit Schreiben vom 01.08.2011 über die Einführung einer qualifizierten Expertenliste für die Bundesförderprogramme der KfW „Effizienzhaus 40“ und „Effizienzhaus 55“ informiert. Diese Mitteilung hat unter den betroffenen Mitgliedern der Länderarchitekten- und Länderingenieurkammern zahlreiche Fragen aufgeworfen.
Am 07.09.2011 fand daher zu diesem Thema ein erstes Gespräch der Länderarchitektenkammern mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der KfW Bankengruppe und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Berlin statt, in welchem vorrangig die Listenführung und die Zulassungskriterien thematisiert wurden.
Das Ergebnis der Sitzung war, dass
1. ein Modell der Listenführung unter Einbeziehung der Länderarchitektenkammern gemeinsam erarbeitet werden soll,
2. die Eintragung für den Personenkreis der Architekten nicht über die dena, sondern über die zuständigen Länderkammern erfolgt,
3. für Bauherren und Eigentümer Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit über die Gesamtheit der diversen Listenführungen auf Landes- und Bundesebene gewährleistet werden soll.
Weitere Fragen, wie beispielsweise Anforderungsprofil, Kosten, etc. werden in weiteren Gesprächen, bei welchen auch ein Vertreter der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anwesend ist, geklärt. Über die weiteren Gesprächsergebnisse werden Sie hier informiert.
Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass die kostenpflichtige Eintragungsmöglichkeit in diese Liste seit dem 04. Oktober 2011 möglich ist. Sofern Sie an einem Eintrag in die Liste interessiert sind, bitten wir Sie zu beachten, dass mit dem o. g. Termin des 04. Oktober wesentlichen Entscheidungen zur Listenführung vorgegriffen wird und die Öffnung der Liste daher nach unserer Auffassung verfrüht ist.
