Land lockert Wertgrenzen für Vergabe öffentlicher Aufträge um ein weiteres Jahr

Geänderte Vergabeverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft

Bessere Wettbewerbs-Chancen für Schleswig-Holsteins kleine und mittelständige Unternehmen: Die 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets bundesweit gelockerten Wertgrenzen für öffentliche Aufträge werden um ein weiteres Jahr verlängert.

Wie Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager am 22. Dezember bekannt gab, tritt die entsprechende Verordnung am 23. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2012.

Freihändige Vergabe für Aufträge unter 100.000 Euro

Danach können ohne weitere Voraussetzungen Bauleistungen unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro freihändig vergeben und unterhalb eines Auftragswertes von einer Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden. Auch Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro können weiterhin freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben werden.

Ziel: Wertgrenzen bundesweit harmonisieren

Der Bund und einige andere Länder haben zwischenzeitlich strengere Wertgrenzen erlassen, wie es zunächst auch für Schleswig-Holstein angedacht war. Ziel muss nach den Worten von de Jager jedoch sein, die Wertgrenzen insgesamt zu harmonisieren und nicht einer weiteren Rechtszersplitterung Vorschub zu leisten. Deshalb wurde auf eine entsprechende Änderung der schleswig-holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) verzichtet. Nach den Worten des Ministers beuge das Land damit zugleich möglichen Wettbewerbsverzerrungen vor, nachdem Schleswig-Holsteins Nachbarländer Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Wertgrenzen ebenfalls um ein Jahr verlängert hatten.

Als Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz hatte de Jager bereits Anfang Dezember bei der Herbstsitzung der Länder-Ressortchefs in Bremen dafür plädiert, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. „Denn auch das Ergebnis der Verbändeanhörung hat deutlich gemacht, dass unser Ziel zum Wohle der Unternehmen und eines funktionierenden Wettbewerbs nur eine gemeinsame Wertgrenzenregelung in allen Ländern sein kann“, so de Jager. Bis Ende 2012 soll nun die Chance genutzt werden, einheitliche Vorschriften zu entwickeln.

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