DENA-Expertenliste: Kein Eintrag notwendig!
Am 15. Dezember 2011 hat die DENA ihre bereits angekündigte Expertenliste in Betrieb genommen. Eine für Förderprogramme verbindliche Listeneintragung bei der DENA ist derzeit definitiv nicht erforderlich. Die BAFA-Liste bleibt vorerst weiter gültig.
Auch für die KfW-Programme Effizienzhaus 40 und 55 gelten die bisherigen Bedingungen der KfW. Dieses Vorgehen der DENA hat sowohl bei der Bundesarchitektenkammer als auch bei allen Länderkammern zu Unverständnis geführt. Daher hat die Bundesarchitektenkammer dieses Vorgehen gegenüber den zuständigen Ministerien Anfang Dezember bereits gerügt und mit Schreiben vom 21.12.2011 ihr Unverständnis gegenüber der DENA und deren Vorgehensweise kundgetan.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
18.01.2012
