Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
Sehr geehrte Mitglieder,
die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat ein namhaftes Versicherungsunternehmen gebeten, für Sie nachstehenden Artikel zu verfassen, um Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu informieren:
Die Gesetzgebung und Rechtsprechung bürdet Ihnen hohe Haftungsrisiken auf. Sie müssen nicht nur für eigene Fehler, sondern als Gesamtschuldner sogar für Fehler anderer, die einen Schaden mit verursacht haben, geradestehen. Ein unkalkulierbares Risiko, das sich u. U. in Millionenhöhe realisieren kann. Hiergegen bietet die vielfach gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung wirksamen Schutz - vorausgesetzt, Sie haben die richtige Wahl getroffen. Dabei ist eine Orientierung an den Pflichtversicherungsmindestsummen nicht immer zielführend. Ihre unbegrenzte gesetzliche Haftung erfordert eine Anpassung an Ihre Auftrags- und Risikolage. In jedem Fall tun Sie gut daran, sich fachkundig beraten zu lassen und eine vertragliche Haftungsbegrenzung (maximal in Höhe der Versicherungssumme) mit Ihrem Auftraggeber zu vereinbaren.
Richtig versichert?
Im Falle Ihrer Inanspruchnahme durch Dritte umfasst der Versicherungsschutz die rechtliche Prüfung Ihrer Haftung und der Schadenhöhe. Je nach Ergebnis erfolgt ein (ggf. auch teilweiser) Anspruchsausgleich oder - bei unbegründeten Forderungen - eine Unterstützung bei der Anspruchsabwehr. Anfallende Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten sind vom Versicherungsschutz umfasst. Versichert sind Haftpflichtfälle, die sich zum einen aus gesetzlichen Haftungsbestimmungen ergeben, zum andern auch aus dem zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Soweit vertragliche Regelungen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherer die vertragliche Haftungsübernahme vor Vertragsabschluss genehmigt hat.
Von wann bis wann?
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt nicht auf den Schadenseintritt, sondern auf den Verstoß (Zeitpunkt, zu dem die Ursache für den eingetretenen Schaden gesetzt wurde) ab. Daher muss Ihr Versicherungsschutz mit Aufnahme der zu versichernden Berufstätigkeit beginnen. Sonst riskieren Sie, dass nicht alle möglichen Fehler von Anfang an versichert sind. Den Gegenstand der Berufstätigkeit sollten Sie bei Vertragsabschluss möglichst genau angeben, um Zweifel auszuräumen und Missverständnisse zu vermeiden. Spätere Erweiterungen des Leistungsbildes können nach Mitteilung in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Verstöße sind auch über das Vertragsende hinaus noch mindestens 5 Jahre versichert (Nachhaftung). Da für einzelne Ansprüche deutlich längere Haftungszeiten gelten (z. B. 30 Jahre bei Personenschäden), bietet die AIA AG, Düsseldorf, eine unbegrenzte Nachhaftung für die Folgen von Fehlern, die während der Vertragslaufzeit verursacht wurden, standardmäßig an. Lücken, die aufgrund der Nachhaftungsbegrenzung bei Wechsel der Versicherung entstehen können, werden mit einer Spätschadendeckung geschlossen.
Was gilt für wen?
Egal ob Sie die Berufstätigkeit alleine oder in der Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ausüben: Sie selbst, etwaige Partner, Gesellschafter, Geschäftsführer sowie sämtliche angestellte und freie Mitarbeiter sind gegen Schäden versichert, die sie in Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen.
Je nach Situation Ihres Büros können Sie bei der Ausgestaltung Ihres Versicherungsschutzes unter verschiedenen Arten & Varianten wählen: als Existenzgründer erhalten Sie bei der AIA AG nicht nur die übliche kostenfreie einjährige Rückwärtsdeckung, sondern 60 % Vorausrabatt als Vertrauensbonus auf Ihre Schadenfreiheit und einmalig im ersten Jahr 25 % Existenzgründerrabatt. Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nur nebenbei in geringerem Umfang ausüben, stehen 3 Kleinbürotarife zur Verfügung, bei denen Sie bis zu 75% Nachlass erhalten. Damit bietet die AIA AG den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz im günstigsten Falle ab rd. 370,- € pro Jahr.
Wenn Sie für ein einzelnes größeres Projekt höhere Versicherungssummen benötigen, können Sie kostengünstige Lösungen über eine objektbezogene Exzedentenversicherung in Anspruch nehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Sie für Schäden an einem konkret bezeichneten Objekt mit höheren Versicherungssummen abgesichert sind.
Selbst für gewerbliche Tätigkeiten z. B. als Bauträger können Sie weitreichende Absicherungen über die AIA AG erhalten.
Wann können Sie selbst zur Kasse gebeten werden?
Mit Einschränkungen müssen Sie rechnen, wenn Ansprüche
· auf eine Überschreitung des versicherten Berufsbildes zurückzuführen sind,
· Ihre vertraglich geschuldete Erfüllungsleistung (z. B. Ihre Planung/Objektüberwachung) betreffen,
· auf Garantien jeglicher Art zurückzuführen sind,
· wegen Schäden außerhalb des bedingungsgemäß vereinbarten Geltungsbereichs (Ausland, teilweise nur bestimmte Länder) erhoben werden,
· auf vorsätzliches oder bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen sind.
Was können Sie sonst noch von einem guten Spezialanbieter erwarten?
Versicherungsschutz und kompetente Hilfe im Schadenfall versprechen alle. Vergleichen Sie aber das gesamte Dienstleistungsangebot, trennt sich schnell die Spreu vom Weizen: Rechtsberatung beim Vertragsabschluss und baubegleitend, Berechnung und Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche, Fachinformationen über Newsletter und in regelmäßigen Seminaren, technische Dienstleistungen wie Bodengutachten, Blower-Door-Tests und Gebäudethermografie sowie ein Netzwerk mit hochqualifizierten Experten aus den unterschiedlichsten Fachdisziplinen gehören bei der AIA AG zum Standard. Gut zu wissen, wenn Sie Ihren persönlichen Berater danach fragen können.
AIA AG, Düsseldorf, www.aia.de
