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- Recht zum Sachverständigenwesen
- Verwaltungsgericht Lüneburg: Mangelnde Eignung als Sachverständiger, wenn gerichtliche Gutachtenaufträge mit erheblicher Verzögerung bearbeiten werden! (Beschluss vom 31. August 2011, Az.: 5 A 51/10)
- LSG Berlin-Brandenburg: Ordnungsgeld für Sachverständige bei Fristversäumnis!
- AG Hamburg: Vergütung für Auslandsreise des Sachverständigen?
- OLG Frankfurt: Vergütung für Sachverständige auch während der gerichtlich angeordneten Mittagspause! (Beschluss vom 4. November 2011, Az.: 5 – 2 StE 7/11 – 2 – 4/11)
- OLG Rostock – Streitverkündung gegen Gerichtssachverständige auch in Folgeprozessen verboten! (Beschluss vom 13.10.2009, Az. 4 W 41/09)
- LG Dortmund: Zeitaufwand auch für kleinere Tätigkeiten des Gerichtssachverständigen größtenteils erforderlich! (Beschluss vom 20. Juli 2011, Az.: 9 T 46/11)
- LG Koblenz: Haftung des Sachverständigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit! (Urteil vom 10.12.2009, Az.: 1 O 356/09)
- LG Nürnberg-Fürth: Vergütungsanspruch des Gerichtssachverständigen trotz verspäteter Rechnungsstellung! (Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 3.3.2011, Az.: 9 OH 9236/06)
- OLG Düsseldorf: Kann ein Gerichtssachverständiger seinen Stundensatz selbst festlegen? (Beschluss vom 30.09.2010, Az.: 5 W 33/10)
- OLG Koblenz: Zum Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten! (vgl. Hinweisbeschluss vom 11.5.2011, Az.: 24 U 28/11)
- OLG Koblenz: Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Vorschussüberschreitung! (Beschluss vom 29.6.2009, Az.: 14 W 407/09)
- OLG Düsseldorf – Sachverständige Zeugen sind als Sachverständige zu entschädigen! (vgl. Beschluss vom 26.10.2010, Az.: 10 W 105/10)
- LG Leipzig – Erfolgreicher Befangenheitsantrag bei unsachlicher Grundhaltung des Sachverständigen! (Beschluss vom 9.9.2009, Az.: 3 HKO 4523/06)
- OLG Naumburg – Verwertung von Gutachten aus anderen Verfahren nach § 411a ZPO auch ohne Einverständnis der Parteien! (Urteil vom 12.01.2010, AZ.: 1 U 77/09)
- Kammergericht Berlin: Keine Vergütung für Wiedergabe des Akteninhalts und Stellungnahme des Sachverständigen zum Ablehnungsgesuch! (Beschluss vom 26.1.2010, Az.: 19 AR 2/09)
- OLG Schleswig: Keine Besorgnis der Befangenheit eines Gerichtssachverständigen trotz Kooperation mit Privatgutachter einer Partei! (Beschluss vom 03.06.2010, Az.: 16 W 52/10)
- OLG Karlsruhe: Besorgnis der Befangenheit eines Gerichtssachverständigen wegen Häufung von Verfahrensfehlern! (Beschluss vom 9.11.2009, Az.: 14 W 43/09)
- Bundesverfassungsgericht – Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten! (Beschluss vom 24.03.2010, Az.: 2 BvR 1257/09
- Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht – Ermittlung der erforderlichen Zeit für die Gutachtenerstellung ausgehend von Erfahrungswerten! (Beschluss vom 17.07.2009, Az.: L 1 SF 30/09 KO)
- LG Essen: Zulässigkeit der nachträglichen Bestimmung eines Gutachters! (Beschluss vom 28.01.2009, Az.: 15 T 8/09)
- OLG Hamm: Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839 a BGB! (Urteil vom 16.06.2009, Az.: 9 U 239/08)
- OLG München: Ordnungsgeld gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung! (Beschluss vom 26.09.2008, Az.: 1 W 2058/08)
- OLG Köln: Volle Vergütung des Sachverständigen für Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch! (Beschluss vom 05.02.2009, Az.: 17 W 260/08)
- OLG Rostock: Sachverständigenvergütung auch für sachverständige Zeugen! (Beschluss vom 08.04.2008, 1 U 32/08)
- LG Kiel: Keine Befangenheit bei Hilfe eines Mitarbeiters bei der Gutachtenerstellung! (Beschluss vom 13.08.2008, 8 O 19/07)
- LG Hamburg / OLG Hamburg: Kürzung der Vergütung bei zu umfangreichem Kurzgutachten!
- LG Kiel: Befangenheit des Sachverständigen bei Link zur Homepage eines beteiligten Rechtsanwalts! (Beschluss vom 24.02.2009, Az. 11 O 43/06)
- OLG Brandenburg: Keine Befangenheit des Sachverständigen trotz Verwertung von Fotos einer Partei
- LG Kiel: Pflicht zur Gutachtenerstattung auch ohne Vergütung nach § 13 JVEG
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