Aus dem Sachverständigenwesen

Neue Strukturen im Sachverständigenwesen

 

Die Bestellungen im Sachverständigenwesen der Kammer wurden bisher in gewissem Sinne von einem Zufallsprinzip beherrscht. Danach wandten sich Kammermitglieder, die eine Bestellung wünschten, von sich aus an die Kammer, um ein Verfahren einzuleiten.

 

Aufgrund entsprechender Vorstandsbeschlüsse beschreitet die Kammer jetzt einen neuen Weg. Sie hat ihr geeignet erscheinende Mitglieder angesprochen, um diesen eine Schulung zum Sachverständigen en bloc anzubieten.

 

Der erste Lehrgang mit 15 Teilnehmern wurde im Winter 2008/09 durchgeführt und wird in einer Prüfung im Frühherbst d. J. zum Abschluss gebracht werden.

 

In einem Abstand von etwa zwei Jahren wird die Kammer dieses Verfahren wiederholen, um Architekten und Ingenieure als Sachverständige zu gewinnen, die noch über einige Jahrzehnte im Berufsleben stehen.

 

Sachverständige sind eine der Visitenkarten des Berufsstandes. Dieser ist deshalb, wie auch die Öffentlichkeit, auf höchste Qualität angewiesen.

 

Interessenten für den nächsten Kurs können sich selbstverständlich auch von sich aus in ihrem Fachgebiet jederzeit wegen weiterer Informationen an die Kammer wenden.

 

 

Zum Sachverständigenausschuss

 

Der Sachverständigenausschuss der Kammer ist bisher zugleich auch prüfendes Gremium für neue Sachverständige gewesen. Im Zuge der oben skizzierten Strukturreform im Sachverständigenwesen hat der Ausschuss diese Kompetenz verloren und an einen Prüfungsausschuss für Sachverständige abgegeben.

Der Sachverständigenausschuss wird im Laufe des Herbstes über seine Zukunft nachdenken und Vorstand und Kammerversammlung zum Winter einen Vorschlag unterbreiten. Es ist denkbar, dass der Ausschuss ein Gremium des regelmäßigen Austausches mit allen Sachverständigen wird und auch Aufgaben auf Bundesebene in BAK und BIK wahrnimmt.

 

Der Meinungsaustausch unter den Sachverständigen als ständige Einrichtung und verpflichtende Bindung für alle Sachverständigen wird weiter verstärkt werden. Eine Nichtteilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, wie auch an Fortbildungsveranstaltungen, könnte zu Fragen bei der Weiterbestellung führen.

 

 

Zum Sachverständigenrecht

 

Dr. Felix Lehmann, Richter am Landgericht Kiel und Verbindungsmann der Kammer zum Sachverständigenwesen in der Justiz dieses Bezirks, hat sich liebenswürdigerweise bereit erklärt, in angemessenen Abständen über neue Rechtsprechung zu berichten.

 

Die Sachverständigen der Kammer finden nachfolgend den ersten Beitrag von Herrn Dr. Lehmann, dem an dieser Stelle für seine Mühewaltung herzlich gedankt wird. Sachverständige sollten die Lektüre dieser Kommentierungen als Verpflichtung empfinden.

 

Dr. Klaus Alberts